Ich habe Musik auf meiner ScheibeAlle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der GEMA unter www.gema.deLaut Gesetz muss jede Produktion, die Musik beinhaltet, bei der GEMA angemeldet werden, auch eigen komponierte Musik oder so genannte GEMA-FREIE Musik.Um Zeit und Kosten zu sparen empfehlen wir Ihnen spätestens bei Auftragserteilung die Anmeldung vorzunehmen. Die GEMA benötigt ca. 10- 14 Werktage zur Erstellung der Auslieferungsgenehmigung!Hier halten wir für Sie die Anmeldeformulare bereit:Audio CD: Hier eine Liste mit Ansprechpartnern:Wissenswertes zur Lizenzierung:Wird in Ihrer CD/DVD-Produktion Musik verwendet, ist es notwendig bei der GEMA München, Direktion Industrie oder einer anderen für Sie zuständigen Verwertungsgesellschaft, einen Lizenzantrag bzw. eine Inhalts-Meldung der beabsichtigten Produktion einzureichen. Zuständige Verwertungsgesellschaften sind zum Beispiel: Austro Mechana, Österreich - SUISA, Schweiz - STEMRA, Niederlande - SABAM, Belgien - SGAE, Spanien - SACEM / SDRM, Frankreich - PRS, England - NCB, Dänemark oder die SIAE für Italien. Für die Zuständigkeit ist der steuerrechtliche Wohnsitz des Auftraggebers ausschlaggebend.Der Kunde erhält von der zuständigen Verwertungsgesellschaft eine Freistellung. Erst wenn diese TMK vorgelegt wird, darf die Ware ausgeliefert werden!Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber vor jeder Tonträgervervielfältigung verpflichtet ist, zur Repertoire- Prüfung eine Inhalts-Meldung der beabsichtigten Tonträgerherstellung bei der Verwertungsgesellschaft einzureichen. Aufgrund der durch Rechtsprechung der GEMA* zuerkannten Vermutung, dass Musikwerke zum GEMA*- Repertoire gehören können, hat die GEMA* einen hierauf gerichteten rechtlichen Anspruch, über jede Herstellung von CDs oder DVDs mit Musikinhalt informiert zu werden. Die GEMA* wird sich bei lizenzpflichtigen Titeln bzgl. der Lizenzabrechnung mit Ihnen, nach der entsprechenden Anmeldung durch Sie, in Verbindung setzen. Bitte tragen Sie auf dem Antrag "TMK-Medien Duplikation" als Presswerk ein. Sie erhalten von der zuständigen Verwertungsgesellschaft eine Freistellung. Erst wenn diese TMK vorliegt, darf die Ware ausgeliefert werden!Gema Industrievertrag oder VUT Vertrag.Wenn Sie selbst einen GEMA-Industrie- oder VUT Vertrag abgeschlossen haben benötigen wir einmalig vor Produktionsbeginn eine Kopie Ihres gültigen Vertrages.Bitte folgende Erklärung zum Copyright auf den Label drucken: Nationale Verbreitung in Deutschland: "Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!"Internationale Verbreitung: "ALL RIGHTS RESERVED. UNAUTHORISED COPYING, REPRODUCTION, HIRING, LENDING, PUBLIC PERFORMANCE AND BROADCASTING PROHIBITED"Des Weiteren müssen Titel, Interpreten, Komponist, Texter, Verlag und evtl. ISRC-Nummer und LC-Code angegeben werden. Sollten Sie bestehende Aufnahmen verwenden, sind auch dafür die Vervielfältigungsrechte bei den jeweiligen Verlagen und gegebenenfalls bei allen mitwirkenden Künstlern einzuholen.Die Lizenzierung bei der GEMA* muss durch Sie erfolgen. •über Internet:http://tlo.gema.de Beachten Sie auch unsere Hilfe zur Online-Anmeldung•oder schriftlich: an die GEMA München Direktion Industrie, Rosenheimer Str. 11, 81667 München. Tel: 089 / 48 00 300, Fax 089 / 48 00 33 00Bekomme ich meine Ware wenn die GEMA Auslieferungsgenehmigung nicht rechtzeitig vorliegt?Ja, Sie können über die Ware verfügen, wenn sie eine entsprechende Sicherheitszahlung (GEMA-Höchstlizenz) auf unser GEMA-Anderkonto unter Angabe ihrer Produktionsnummer einzahlen. Diese wird nach Vorlage der Auslieferungsgenehmigung abzgl. 35,70 € Bearbeitungsgebühr voll erstattet.Des weiteren benötigen vor Auslieferung der Tonträger, eine Kopie des Tonträgerlizenzantrags den Sie an die GEMA zur Anmeldung übersendet haben.Enthält Ihre Produktion Software?Verwenden Sie fremde Software für Ihre Scheibe? (Acrobat Reader, Internet Explorer, Media Player etc.) Dann beachten Sie bitte: Besitzrecht und freier Download sind nicht mit Vervielfältigungs- und Vertriebsrecht gleichzusetzen. Hier müssen entsprechend bestätigte Lizenzverträge über jede verwendete Software vorliegen! Informationen über notwendige Lizenzverträge erhalten Sie durch: 1. den Lizenzinhaber (z. B. Softwarehersteller) 2. aus dem End User Licence Agreement (EULA, verpflichtet zur Zustimmung bei der Installation einer Software) * oder der für Sie zuständigen Verwertungsgesellschaft.