§ 1 Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. TMK Medien Köln, im
folgenden auch „TMK" genannt, an Kunden, Repräsentanten oder sonstige Vertragspartner, im folgenden „Kunde"
genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es dazu eines
erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf. Sie gelten voll inhaltlich, außer in den Punkten, die aufgrund einer
Auftragsbestätigung im Einzelfall abweichend vereinbart und von TMK schriftlich bestätigt wurden. Sofern nicht
ausdrücklich in einzelnen Punkten anerkannt, wird den Geschäftsbedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich
widersprochen und werden diese nicht anerkannt. Wird ein bestätigter Auftrag storniert, werden 10 % der
Auftragssumme fällig, zuzüglich bereits erbrachter Leistungen, mindestens jedoch 50,00 €.
§ 2 Bestandteile eines Auftrages und Bedingungen für dessen Zustandekommen
sind die rechtsverbindlich vom Kunden unterzeichnete und ausgefüllte Auftragsbestätigung welche vor
Auftragsbeginn vorliegen muss, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemeinen Produktionshinweise
sowie die Einhaltung aller Anweisungen bei der Master- und Grafik-Erstellung gemäß unseren jeweils aktuellsten
Spezifikationen.
§ 3 Zugesicherte Eigenschaften
TMK garantiert bei gelieferten Produkten und Leistungen nur genau für die Eigenschaften, die in der
Auftragsbestätigung explizit zugesagt wurden. TMK garantiert für keinerlei darüber hinausgehenden Eigenschaften,
Qualitäten oder Merkmale, oder für die Eignung des Produktes für eine bestimmte Verwendung, selbst wenn dies
aufgrund der Ausführung vermutet werden könnte.
§ 4 Lizenzen, Rechte, Patente
Der Kunde garantiert, dass er an den zur Fertigung übergebenen Materialien sowie den darauf befindlichen Inhalten
oder für die gewünschte (beauftragte) Ausführung alle erforderlichen (musikalischen, textlichen oder grafischen)
Urheber- und Nutzungsrechte und/oder alle anderen erforderlichen Lizenz- oder Markennutzungsrechte besitzt, bzw.
die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat. TMK ist nicht dafür verantwortlich, zu prüfen, ob durch Produkt
und Ausführung etwaige Rechte Dritter verletzt werden könnten, behält sich jedoch fallweise die Prüfung der
Produkte vor. Auf Wunsch von TMK wird der Kunde daher gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen
nachweisen. Der Kunde haftet zur Gänze für alle aus etwaigen Verletzungen entstehenden Forderungen und
sonstige Ansprüche Dritter, und hält TMK daraus in vollem Umfang schad- und klaglos, inklusive des Aufwandes, der
TMK zur Klärung und Abwendung dieser Ansprüche entsteht.
§ 5 CD / DVD, Drucksachen
Bei CD 's / DVD 's , Sonderverpackungen und Drucksachen ist eine Über- oder Unterlieferung von 10% bei Auflagen
bis 1000 Stück bzw. 5 % ab 1001 Stück der Gesamtauftragsmenge pro Titel zulässig und muss anerkannt werden,
ferner ist ein Verarbeitungs-Schwund von (maximal) 10% zu berücksichtigen und anzuerkennen.Evtl. Mehr- oder
Minderlieferungen werden in der Rechnungsstellung berücksichtigt und sind anzuerkennen.
Labeldrucke die im Thermo-Re-Transfer oder Digitaldruck gefertigt werden sind technich bedingt nicht
farbverbindlich herzustellen.
§ 6 Booklet und Inlay-Druck
Die Offsetdrucksachen (Booklet und Inlay) werden als Massendrucksache ohne Berücksichtigung von Andrucken,
Chromalin- oder Laser- oder Tintenausdrucken etc. gefertigt und unterliegen anderen Qualitätsmaßstäben als
Drucksachen, die in Einzeldruckformen gefertigt werden. Farbverbindliche Drucksachen sind nur in
Einzeldruckformen herzustellen und entsprechend teurer.
§ 7 Vormaterialien, Mengenabweichungen, Schwund
Vormaterialien des Kunden werden auf Gefahr und Risiko des Kunden gelagert. Für die Erstellung empfehlenswerter
Sicherheitskopien ist der Kunde selbst verantwortlich. Jede Haftung und jeder Schadensersatz aus dem Verlust von
Vormaterialien ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Wir haften nicht für Fehler auf Mastern, Filmen,
Druckdaten etc. welche mit kopiert, bzw. reproduziert wurden! TMK haftet jedenfalls maximal bis zum Ausmaß des
Material bzw. Auftragswertes der Produktion.
§ 8 Lagerung von Produktionskomponenten
Überschüssige Drucksachen oder Verpackungen werden 4 Wochen kostenlos gelagert; danach wird für eine weitere
Lagerung eine Lagergebühr von 3,50 € pro 1000 Stück und Monat verrechnet. Produktionskomponenten wie
Matrizen (Glasmaster) oder Filme werden nach zwei Jahren vernichtet, sofern bis dahin keine Nachbestellung erfolgt
ist. Sollte eine andere Vorgehensweise gewünscht werden, bitten wir um entsprechende schriftliche Weisung.
§ 9 Lieferzeiten
gemäß Auftragsbestätigung nach Erhalt der vollständigen Produktionsunterlagen und deren schriftlicher
Produktionsfreigabe durch den Kunden. Es gilt die Lieferbereitschaft ab unserem Auslieferungslager Köln. Kann die
Lieferfrist von uns nicht eingehalten werden, so kann der Besteller hieraus keinerlei Rechte ableiten.
§ 10 Frachtkosten
Unsere Preise verstehen sich ab Werk; die Kosten für die Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Die
Lieferung erfolgt ab Werk Köln auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Grundsätzlich behalten wir uns die Versandart
vor. Sollten Sie jedoch mit Express Versand oder 24-Stunden-Service beliefert werden wollen, benötigen wir
entsprechende Weisung. In diesem Falle gehen die Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.
§ 11 Zahlungsmodalitäten
Der Rechnungsbetrag ist rein netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten. Ist in der
Auftragsbestätigung als Zahlungsart Vorkasse ausgewiesen, so beginnen wir erst nach Zahlungseingang mit der
Produktion. Es gelten die in der Auftragsbestätigung der Fa. TMK vereinbarten Zahlungsarten und Zahlungsziele.
Voraussetzung für eine Lieferung gegen offene Rechnung ist die auftragsbezogene Zusage unserer
Forderungsausfall-Versicherung, ansonsten liefern wir nur gegen Vorkasse! Unberechtigter Skontoabzug wird
nachgefordert! Zahlungen werden immer zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf die jeweils älteste Forderung
angerechnet. TMK ist berechtigt gegen die Forderungen des Vertragspartners mit allen Forderungen aufzurechnen.
GEMA-Gebühren werden gesondert abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort rein netto fällig.
Die Rechnungen werden per e-Mail an die hinterlegte Mail Adresse versendet. Wünschen Sie die Rechnung in
Papierform so werden 2,98 € Mehrkosten in Rechnung gestellt.
§ 12 Zahlungsverzug
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,75 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt
uns nachzuweisen, dass uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der
Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten - abzüglich angemessener Verwertungskosten
- anzurechnen. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.
§ 14 Eigentumsvorbehaltsicherung
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir
Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen
Ausfall. Der Kunde ist berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns
jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer
Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache vor oder nach der Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 15 Mängelrüge
Lieferungen sind sofort nach Erhalt auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Sollte eine Lieferung beschädigt bei einer der
angegebenen Lieferadressen ankommen, so ist der Empfänger verpflichtet auf Ausstellung einer
Schadensbestätigungsmeldung des Zustellers zu bestehen und uns diese umgehend zukommen zu lassen.
Nichterhalt einer Sendung ist TMK spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich
anzuzeigen. Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen müssen dem Verkäufer längstens binnen 8 Tagen nach
Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe des Mangels und Verweis auf Lieferschein-
oder Rechnungsnummer zur Kenntnis gebracht werden. Verspätete Mängelrügen können nicht anerkannt werden.
Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung ebenso gemeldet werden, wobei hierbei eine
Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Erhalt der Ware gilt. Mängelrügen können sich nur auf ausdrücklich
zugesicherte Eigenschaften beziehen, alle anderen Mängelrügen können nicht anerkannt werden. Bei anerkannten
Mängeln bietet TMK nach eigener Wahl entweder Rücknahme und Ersatz durch gleichwertige Ware oder
Preisminderung in Form einer Gutschrift an. Der Kunde ist verpflichtet, falsche oder mangelhafte Ware unmittelbar,
spätestens aber 8 Tage nach Mängelrüge, bzw. innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Fristen, an TMK zu
retournieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach entfällt die Gewährleistungspflicht automatisch.
Mängelrügen entbinden den Kunden nicht seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber TMK nachzukommen.
Schadensersatzforderungen sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
§ 16 Mängelbeseitigung
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde. Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert
sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger
Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt Wandelung
(Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) zu
verlangen.
§ 17 Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine
Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als im
vorhergehenden Abschnitt vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -
ausgeschlossen. Die Regelung gemäß vorstehendem Absatz gilt nicht für Ansprüche gem. § 1 und § 4
Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 18 Onlinehandel
Für Artikel die über unseren Shop im Internet bestellt werden gilt das in der Bestellung angegebene Widerrufsrecht
nur bis zu dem Zeitpunkt an dem die zur Bestellung gehörende verbindliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich
Unterzeichnet ist. Ein weiteres Widerrufs-recht wird ausgeschlossen da es sich bei der CD- DVD-Herstellung um
eigens für den Kunden Hergestellte Ware handelt die nicht weiter veräußerbar ist.
§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsgültigkeit
Erfüllungsort ist Köln. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Köln, wobei TMK aber
auch zu einer Klageführung bei einem gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden berechtigt ist.
§ 20 Salvatorianische Klausel
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der
übrigen Bedingungen nicht.
Köln, den 01. September 2018.
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